6. Passivdampfen ist für Nichtdampfer schädlich.
Alle publizierten Analysen der Luft von bedampften Räumen zeigen,
dass die Konzentrationen von Schadstoffen weit unter den anerkannten
Grenzwerten für Luftgüte liegen. Das gilt auch für Nikotin, das zu
>95 % im Körper verbleibt, sodass nur Spuren davon ausgeatmet werden
und in die Umgebungsluft gelangen. Deutsche Behörden behaupten
regelmäßig, die Inhalation von Propylenglykol, einem Stoff der auch zur
Erzeugung von Bühnennebel verwendet wird, würde die Atemwege reizen bzw.
irritieren. Den Antrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) auf Einstufung von Propylenglykol als
atemwegsirritierend hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im
Dezember 2016 nach eingehender Prüfung abgelehnt. Es gibt keinen Hinweis
auf schädliche Wirkung der Inhalation von Propylenglykol.
Aufgrund der vorliegenden Daten ist Gesundheitsschädigung durch
Passivdampfen auszuschließen. Es ist allerdings ein Gebot der
Höflichkeit, auf die Befindlichkeit von Mitmenschen Rücksicht zu nehmen
und in der Öffentlichkeit entsprechend dezent zu dampfen oder
gegebenenfalls darauf zu verzichten.
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